Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,96107
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04 (https://dejure.org/2005,96107)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.05.2005 - L 16 U 73/04 (https://dejure.org/2005,96107)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - L 16 U 73/04 (https://dejure.org/2005,96107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,96107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04
    Da im Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht feststeht, welche der in Betracht kommenden Leistungen (Krankenbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld, Verletztenrente u. a.) tatsächlich beansprucht werden können, ist die Erhebung einer Leistungsklage nicht möglich, zumal neben Geldleistungen auch Sachleistungen in Betracht kommen, die einer Zuerkennung durch Grundurteil nach § 130 Abs. 1 SGG nicht zugänglich sind (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 7. September 2004, Az. B 2 U 46/03 R).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04
    Diese Akte und die Gerichtsakte (Az. L 16 U 73/04, S 7 U 289/03) sind Gegenstand der Beschlussfassung gewesen.
  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04
    Die Entscheidung, ob ein beruflich bedingtes Bandscheibenleiden der Lenden- oder Halswirbelsäule und somit eine Berufskrankheit vorliegt, ist in jedem Einzelfall unter Würdigung der medizinischen Äußerungen zu treffen, die dem Tatsachengericht obliegt (BSG, Beschluss vom 31. Mai 1996, Az. 2 BU 237/95, mitgeteilt im Rundschreiben Nr. 64/1996 vom 19. Juli 1996 des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht