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LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.05.2005 - L 16 U 73/04 (https://dejure.org/2005,96107)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - L 16 U 73/04 (https://dejure.org/2005,96107)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04
Da im Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht feststeht, welche der in Betracht kommenden Leistungen (Krankenbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld, Verletztenrente u. a.) tatsächlich beansprucht werden können, ist die Erhebung einer Leistungsklage nicht möglich, zumal neben Geldleistungen auch Sachleistungen in Betracht kommen, die einer Zuerkennung durch Grundurteil nach § 130 Abs. 1 SGG nicht zugänglich sind (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 7. September 2004, Az. B 2 U 46/03 R). - OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03
Voraussetzungen eines Notwegerechts
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04
Diese Akte und die Gerichtsakte (Az. L 16 U 73/04, S 7 U 289/03) sind Gegenstand der Beschlussfassung gewesen. - BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 16 U 73/04
Die Entscheidung, ob ein beruflich bedingtes Bandscheibenleiden der Lenden- oder Halswirbelsäule und somit eine Berufskrankheit vorliegt, ist in jedem Einzelfall unter Würdigung der medizinischen Äußerungen zu treffen, die dem Tatsachengericht obliegt (BSG, Beschluss vom 31. Mai 1996, Az. 2 BU 237/95, mitgeteilt im Rundschreiben Nr. 64/1996 vom 19. Juli 1996 des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand).